Streikunterstützung · § 23 Satzung

IG Metall Streikgeld Rechner

Der IG Metall Streikgeld Rechner zeigt dir, wie viel Streikunterstützung du pro Streiktag bekommst: das 12- bis 14-fache deines Monatsbeitrags pro Woche, je nach Mitgliedsdauer.

Aktualisiert am 21.10.2026 · Unabhängiger Rechner, kein Angebot der IG Metall oder eines Arbeitgeberverbands.

Streikgeld berechnenStand 21.10.2026
Der IG-Metall-Beitrag ist 1 Prozent davon. Kennst du deinen Beitrag, trag ihn unten ein.
Einzelne Tage werden anteilig aus dem Wochenbetrag berechnet (hier: ein Fünftel pro Arbeitstag).
Ergebnis aktualisiert sich live
Streikgeld pro Streiktag
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Streikgeld für deine Streiktage
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So viel Streikgeld zahlt die IG Metall

Die Streikunterstützung steht in § 23 der IG-Metall-Satzung. Sie richtet sich nach deinem durchschnittlichen Monatsbeitrag der letzten drei Monate vor der Urabstimmung und nach der Dauer deiner Mitgliedschaft. Pro Streikwoche gibt es:

Streikunterstützung nach § 23 der IG-Metall-Satzung, pro Streikwoche
MitgliedschaftStreikgeld pro Woche
3 bis 12 Monate12-facher Monatsbeitrag
mehr als 12 bis 60 Monate13-facher Monatsbeitrag
mehr als 60 Monate14-facher Monatsbeitrag
Auszubildende und dual Studierende14-facher Monatsbeitrag, unabhängig von der Mitgliedsdauer

Einzelne Streiktage werden anteilig aus dem Wochenbetrag berechnet. Der Anspruch beginnt am ersten Arbeitstag des Streiks. Voraussetzung sind mindestens drei Monate Mitgliedschaft vor der Urabstimmung und ein satzungsgemäß gezahlter Beitrag.

Streikgeld pro Tag: Beispiele

Streikgeld pro Streiktag bei 1 Prozent Beitrag, Wochenbetrag geteilt durch 5 Arbeitstage
MonatsbruttoBeitrag12-fach13-fach14-fach
2.800 €28,00 €67,20 €72,80 €78,40 €
3.500 €35,00 €84,00 €91,00 €98,00 €
4.000 €40,00 €96,00 €104,00 €112,00 €
4.500 €45,00 €108,00 €117,00 €126,00 €
5.000 €50,00 €120,00 €130,00 €140,00 €
6.000 €60,00 €144,00 €156,00 €168,00 €

Warnstreik und Streik: der Unterschied

Ein Warnstreik ist eine kurze Arbeitsniederlegung während laufender Verhandlungen, oft nur wenige Stunden. Er ist erst nach dem Ende der Friedenspflicht erlaubt, in der Tarifrunde 2026 also ab dem 1. November 2026. Für die Zeit des Warnstreiks zahlt der Arbeitgeber kein Entgelt. Streikgeld gibt es nur, wenn der IG-Metall-Vorstand Streikunterstützung beschließt. Bei kurzen Warnstreiks ist das in der Regel nicht der Fall. Bei ganztägigen 24-Stunden-Warnstreiks hat die IG Metall sie beschlossen: 2018 bekamen rund 500.000 Mitglieder Streikgeld.

Ein Erzwingungsstreik setzt eine Urabstimmung voraus. Dann gilt die Streikunterstützung aus der Tabelle oben für jeden Streiktag.

Was das für dein Netto heißt

Für die Streiktage fällt dein Entgelt anteilig weg. Das Streikgeld ersetzt einen Teil davon. Es ist kein Arbeitslohn: Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist Streikunterstützung nicht einkommensteuerpflichtig, und es fallen keine Sozialabgaben an. Wie viel dein Monatsnetto ohne Streik ist, zeigt der IG Metall Brutto Netto Rechner. Deinen Beitrag rechnet der IG Metall Beitragsrechner.

Verbindlich ist die Abrechnung deiner IG-Metall-Geschäftsstelle. Dieser Rechner ist ein unabhängiges Angebot und rechnet nach § 23 der Satzung. Den aktuellen Stand der Verhandlungen zeigt der Ratgeber zur Tarifrunde Metall 2026.

Häufige Fragen

Wie viel Streikgeld zahlt die IG Metall pro Tag?

Pro Streikwoche das 12- bis 14-fache deines durchschnittlichen Monatsbeitrags, je nach Mitgliedsdauer. Pro Streiktag ist es ein Fünftel davon. Bei 4.000 Euro brutto (40 Euro Beitrag) und mehr als 60 Monaten Mitgliedschaft sind das 560 Euro pro Woche oder 112 Euro pro Tag.

Gibt es Streikgeld beim Warnstreik?

Nur wenn der IG-Metall-Vorstand Streikunterstützung beschließt. Bei kurzen Warnstreiks von wenigen Stunden ist das in der Regel nicht so. Bei ganztägigen 24-Stunden-Warnstreiks hat die IG Metall Streikgeld gezahlt, zuletzt in großem Umfang 2018.

Wer bekommt Streikgeld?

Mitglieder, die vor der Urabstimmung mindestens drei Monate in der IG Metall sind und ihren Beitrag satzungsgemäß gezahlt haben. Nichtmitglieder, die mitstreiken, bekommen kein Streikgeld und für die Streikzeit auch kein Entgelt.

Muss ich Streikgeld versteuern?

Nein. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist Streikunterstützung kein Arbeitslohn und nicht einkommensteuerpflichtig. Sozialabgaben fallen ebenfalls nicht an.

Wann wird das Streikgeld ausgezahlt?

Den Zahltermin legt der Vorstand mit der örtlichen Geschäftsstelle fest. Gezahlt wird nach den Streiklisten, die vor Ort geführt werden.