Betriebliche Sonderzahlung · Auszahlung November

IG Metall Weihnachtsgeld Rechner 2026

25 bis 55 Prozent eines Monatsentgelts, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit. Stell deine Stufe ein und sieh den Betrag brutto und im Jahresverlauf.

  • 25 bis 55 % gestaffelt
  • November Auszahlung
  • + T-ZUG B im Februar
  • Teilzeit anteilig
Tarifentgelt und Netto berechnen ERA-Tabelle ab 01.04.2026 · Steuer 2026

Maßgeblich ist der Standort deines Betriebs, nicht dein Wohnort. Tarifliche Wochenarbeitszeit: 35 Stunden.

Nicht sicher? Die Übersicht der Entgeltgruppen erklärt, welche Tätigkeit in welche EG gehört.

Arbeitszeit und Zulagen
14 %

Betriebsdurchschnitt: Baden-Württemberg 15 %, Bayern 14 %, übrige Gebiete meist 6 bis 15 %. In NRW ist sie nicht im Tabellenwert enthalten.

0 %
Sonderzahlungen einrechnen
69 %
55 %

Gestaffelt: 25 % ab 6 Monaten, 35 % ab 12, 45 % ab 24, 55 % ab 36 Monaten.

Steuer und Sozialversicherung
Ergebnis aktualisiert sich live
Netto im Monatsschnitt
0 €
Brutto im Monat
0 €

Monatsbrutto im Detail

    Abzüge im Monatsschnitt

      Sonderzahlungen im Jahr

        • Jahresbrutto0 €
        • Jahresnetto0 €
        • Nettoquote0 %
        • Monatsgehälter im Jahr0
        • Stundenlohn0 €
        • IG-Metall-Beitrag (1 %)0 €

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        Wann welches Geld kommt

        Bruttoauszahlung je Monat. Gelb markiert sind die tariflichen Sonderzahlungen: T-ZUG B im Februar, Urlaubsgeld im Juni, T-ZUG A und T-Geld im Juli, Weihnachtsgeld im November.

        Monatsentgelt Sonderzahlung

        Weihnachtsgeld: gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit

        Die betriebliche Sonderzahlung, im Alltag Weihnachtsgeld genannt, ist im M+E-Tarif nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Sie wird üblicherweise mit der Novemberabrechnung gezahlt.

        Staffelung der betrieblichen Sonderzahlung nach Betriebszugehörigkeit
        BetriebszugehörigkeitAnteil eines Monatsentgelts
        ab 6 Monaten25 %
        ab 12 Monaten35 %
        ab 24 Monaten45 %
        ab 36 Monaten55 %

        Der Rechner ist auf 55 Prozent vorbelegt. Stell den Regler auf deine Stufe, dann passt sich das Jahresbrutto an. Wer noch nicht sechs Monate im Betrieb ist, setzt den Regler auf 0 und schaltet die Sonderzahlung ab.

        Bemessungsgrundlage und Kürzungen

        Bemessungsgrundlage ist das Monatsentgelt inklusive Leistungszulage. Bei unbezahlter Freistellung, längerer Krankheit über die Lohnfortzahlung hinaus oder Elternzeit kann die Sonderzahlung anteilig gekürzt werden. Die konkrete Regelung steht im regionalen Tarifvertrag und häufig in einer Betriebsvereinbarung.

        Weihnachtsgeld und T-ZUG B nicht verwechseln

        Neben dem Weihnachtsgeld im November gibt es seit Februar 2026 das T-ZUG B in Höhe von 26,5 Prozent des regionalen Eckentgelts, also rund 900 Euro. Das ist eine eigene Leistung mit eigenem Auszahlungsmonat und einem Festbetrag statt eines Prozentsatzes. Weil es ein Festbetrag ist, wirkt es in den unteren Entgeltgruppen relativ stärker.

        Wie der Rechner rechnet

        Der Rechner arbeitet in vier Schritten. Jeder Schritt ist nachvollziehbar, weil das Ergebnis rechts als Zeile für Zeile aufgeschlüsselter Lohnstreifen erscheint.

        Schritt 1: Tabellenentgelt

        Aus dem gewählten Tarifgebiet und der Entgeltgruppe kommt das tarifliche Monatsentgelt nach der ERA-Entgelttabelle, gültig ab 01.04.2026. Weicht deine Wochenarbeitszeit von der tariflichen ab, wird der Wert anteilig umgerechnet: 30 Stunden bei 35 tariflichen Stunden ergeben 30/35 des Tabellenwerts.

        Schritt 2: Zulagen

        Auf das Grundentgelt kommen Leistungszulage, Schicht- und Zeitzuschläge sowie eine übertarifliche Zulage. Die Leistungszulage ist der Posten, der am häufigsten vergessen wird. Im Betriebsdurchschnitt liegt sie in Baden-Württemberg bei 15 Prozent und in Bayern bei 14 Prozent. In Nordrhein-Westfalen steckt sie nicht im Tabellenwert, sondern kommt betrieblich obendrauf. Wer sie dort weglässt, rechnet sein Entgelt systematisch zu niedrig.

        Schritt 3: Sonderzahlungen

        Die Metall- und Elektroindustrie zahlt über das Jahr verteilt fünf tarifliche Extras. Sie summieren sich auf gut zwei zusätzliche Monatsgehälter, landen aber nicht gleichmäßig auf dem Konto. Genau das zeigt der Jahresverlauf unter dem Rechner.

        Tarifliche Sonderzahlungen der M+E-Industrie und ihr Auszahlungsmonat
        LeistungHöheAuszahlung
        T-ZUG B26,5 % des regionalen EckentgeltsFebruar
        Urlaubsgeld50 % des Urlaubsentgelts, wirtschaftlich ca. 69 bis 72 % eines MonatsentgeltsMai oder Juni
        T-ZUG A27,5 % des individuellen MonatsentgeltsJuli
        T-Geld18,4 % eines MonatsentgeltsJuli
        Weihnachtsgeld25 bis 55 % je nach BetriebszugehörigkeitNovember

        T-ZUG A lässt sich für Schichtbeschäftigte, Eltern und Pflegende in bis zu acht freie Tage umwandeln. Das T-Geld kann ein Betrieb bei schlechter Ertragslage verschieben oder aussetzen. Deshalb sind alle fünf Posten im Rechner einzeln abschaltbar.

        Schritt 4: Steuern und Sozialabgaben

        Aus dem Jahresbrutto berechnet der Rechner die Abzüge mit den Werten für 2026: Grundfreibetrag 12.348 Euro, Rentenversicherung 9,3 Prozent Arbeitnehmeranteil, Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent, Krankenversicherung 7,3 Prozent plus die Hälfte des Zusatzbeitrags (Durchschnitt 2,9 Prozent), Pflegeversicherung 1,8 Prozent, in Sachsen 2,3 Prozent, für Kinderlose ab 23 Jahren zusätzlich 0,6 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen 2026 bei 8.450 Euro im Monat für Rente und Arbeitslosigkeit und bei 5.812,50 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung.

        Was das Ergebnis nicht ist. Der Nettowert ist eine sorgfältige Näherung, keine Entgeltabrechnung. Betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Sachbezüge, ein Firmenwagen, Freibeträge aus dem Vorjahr und die genaue Behandlung von Einmalzahlungen nach der Jahrestabelle verschieben das Ergebnis. Für die verbindliche Zahl gilt deine Entgeltabrechnung.

        Häufige Fragen

        Wie viel Weihnachtsgeld zahlt die Metall- und Elektroindustrie?

        Gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit: 25 Prozent eines Monatsentgelts ab 6 Monaten, 35 Prozent ab 12 Monaten, 45 Prozent ab 24 Monaten und 55 Prozent ab 36 Monaten. Ausgezahlt wird üblicherweise mit der Novemberabrechnung.

        Wann wird das Weihnachtsgeld gezahlt?

        In der Regel mit der Abrechnung für November. Der genaue Stichtag steht im regionalen Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.

        Kann das Weihnachtsgeld gekürzt oder gestrichen werden?

        Kürzungen sind bei unbezahlter Freistellung, langer Krankheit über die Lohnfortzahlung hinaus oder Elternzeit möglich, anteilig nach den tariflichen Regeln. Eine vollständige Streichung der tariflichen Sonderzahlung ohne tarifliche Grundlage ist in tarifgebundenen Betrieben nicht zulässig.

        Was ist der Unterschied zwischen Weihnachtsgeld und T-ZUG B?

        Das Weihnachtsgeld ist ein Prozentsatz des individuellen Monatsentgelts und kommt im November. Das T-ZUG B ist ein Festbetrag von 26,5 Prozent des regionalen Eckentgelts, rund 900 Euro, und kommt seit 2026 im Februar. Beide bestehen parallel.