Kurzarbeit · Restentgelt und Aufstockung

IG Metall Kurzarbeit Rechner 2026

Reduzierte Wochenstunden eintragen und das Restentgelt brutto und netto sehen, plus die Einordnung von Kurzarbeitergeld und tariflicher Aufstockung.

  • Restentgelt brutto und netto
  • 60/67 % KUG-Sätze
  • Aufstockung erklärt
  • Sonderzahlungen abschaltbar
Tarifentgelt und Netto berechnen ERA-Tabelle ab 01.04.2026 · Steuer 2026

Maßgeblich ist der Standort deines Betriebs, nicht dein Wohnort. Tarifliche Wochenarbeitszeit: 35 Stunden.

Nicht sicher? Die Übersicht der Entgeltgruppen erklärt, welche Tätigkeit in welche EG gehört.

Arbeitszeit und Zulagen
14 %

Betriebsdurchschnitt: Baden-Württemberg 15 %, Bayern 14 %, übrige Gebiete meist 6 bis 15 %. In NRW ist sie nicht im Tabellenwert enthalten.

0 %
Sonderzahlungen einrechnen
69 %
55 %

Gestaffelt: 25 % ab 6 Monaten, 35 % ab 12, 45 % ab 24, 55 % ab 36 Monaten.

Steuer und Sozialversicherung
Ergebnis aktualisiert sich live
Netto im Monatsschnitt
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Brutto im Monat
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Monatsbrutto im Detail

    Abzüge im Monatsschnitt

      Sonderzahlungen im Jahr

        • Jahresbrutto0 €
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        • Nettoquote0 %
        • Monatsgehälter im Jahr0
        • Stundenlohn0 €
        • IG-Metall-Beitrag (1 %)0 €

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        Wann welches Geld kommt

        Bruttoauszahlung je Monat. Gelb markiert sind die tariflichen Sonderzahlungen: T-ZUG B im Februar, Urlaubsgeld im Juni, T-ZUG A und T-Geld im Juli, Weihnachtsgeld im November.

        Monatsentgelt Sonderzahlung

        Kurzarbeit in der M+E-Industrie: Entgelt, Kurzarbeitergeld, Aufstockung

        Bei Kurzarbeit sinkt die Arbeitszeit, das Entgelt sinkt anteilig, und die Bundesagentur für Arbeit zahlt Kurzarbeitergeld auf den Ausfall. In tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie kommt häufig eine tarifliche oder betriebliche Aufstockung dazu.

        Die drei Bausteine

        1. Restentgelt: das Entgelt für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Setze im Rechner die Wochenstunden auf die reduzierte Zahl, dann siehst du diese Basis brutto und netto.
        2. Kurzarbeitergeld: 60 Prozent der Netto-Entgeltdifferenz, 67 Prozent mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts. Bemessungsgrundlage ist das pauschalierte Nettoentgelt, nicht dein individuelles Netto. Die Bundesagentur rechnet mit eigenen Tabellen.
        3. Aufstockung: tariflich oder betrieblich vereinbart, häufig auf 80 bis 90 Prozent des früheren Nettoentgelts. Die Höhe steht in der Betriebsvereinbarung oder im regionalen Tarifvertrag.
        Warum hier keine Kurzarbeitergeld-Zahl steht Das Kurzarbeitergeld wird nicht aus deinem individuellen Netto berechnet, sondern aus dem pauschalierten Nettoentgelt nach den Tabellen der Bundesagentur für Arbeit. Eine seriöse Berechnung braucht diese amtlichen Tabellen. Dieser Rechner liefert deshalb die tarifliche Ausgangsgröße, also Voll- und Restentgelt, und nicht das Kurzarbeitergeld selbst. Für den KUG-Betrag nutze den offiziellen Rechner der Bundesagentur für Arbeit oder frage im Personalbüro nach der konkreten Berechnung.

        Was Kurzarbeit sonst noch beeinflusst

        • Sonderzahlungen: Ob und wie stark Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und T-ZUG gekürzt werden, hängt von den tariflichen Regeln und der Betriebsvereinbarung ab.
        • Urlaub: Der Urlaubsanspruch bleibt bei Kurzarbeit Null grundsätzlich bestehen, kann aber nach der Rechtsprechung für vollständige Ausfallmonate anteilig gekürzt werden.
        • Rente: Der Arbeitgeber führt für die Ausfallzeit Rentenbeiträge auf 80 Prozent des Ausfallentgelts ab, sodass die Anwartschaft nur begrenzt sinkt.

        Wie der Rechner rechnet

        Der Rechner arbeitet in vier Schritten. Jeder Schritt ist nachvollziehbar, weil das Ergebnis rechts als Zeile für Zeile aufgeschlüsselter Lohnstreifen erscheint.

        Schritt 1: Tabellenentgelt

        Aus dem gewählten Tarifgebiet und der Entgeltgruppe kommt das tarifliche Monatsentgelt nach der ERA-Entgelttabelle, gültig ab 01.04.2026. Weicht deine Wochenarbeitszeit von der tariflichen ab, wird der Wert anteilig umgerechnet: 30 Stunden bei 35 tariflichen Stunden ergeben 30/35 des Tabellenwerts.

        Schritt 2: Zulagen

        Auf das Grundentgelt kommen Leistungszulage, Schicht- und Zeitzuschläge sowie eine übertarifliche Zulage. Die Leistungszulage ist der Posten, der am häufigsten vergessen wird. Im Betriebsdurchschnitt liegt sie in Baden-Württemberg bei 15 Prozent und in Bayern bei 14 Prozent. In Nordrhein-Westfalen steckt sie nicht im Tabellenwert, sondern kommt betrieblich obendrauf. Wer sie dort weglässt, rechnet sein Entgelt systematisch zu niedrig.

        Schritt 3: Sonderzahlungen

        Die Metall- und Elektroindustrie zahlt über das Jahr verteilt fünf tarifliche Extras. Sie summieren sich auf gut zwei zusätzliche Monatsgehälter, landen aber nicht gleichmäßig auf dem Konto. Genau das zeigt der Jahresverlauf unter dem Rechner.

        Tarifliche Sonderzahlungen der M+E-Industrie und ihr Auszahlungsmonat
        LeistungHöheAuszahlung
        T-ZUG B26,5 % des regionalen EckentgeltsFebruar
        Urlaubsgeld50 % des Urlaubsentgelts, wirtschaftlich ca. 69 bis 72 % eines MonatsentgeltsMai oder Juni
        T-ZUG A27,5 % des individuellen MonatsentgeltsJuli
        T-Geld18,4 % eines MonatsentgeltsJuli
        Weihnachtsgeld25 bis 55 % je nach BetriebszugehörigkeitNovember

        T-ZUG A lässt sich für Schichtbeschäftigte, Eltern und Pflegende in bis zu acht freie Tage umwandeln. Das T-Geld kann ein Betrieb bei schlechter Ertragslage verschieben oder aussetzen. Deshalb sind alle fünf Posten im Rechner einzeln abschaltbar.

        Schritt 4: Steuern und Sozialabgaben

        Aus dem Jahresbrutto berechnet der Rechner die Abzüge mit den Werten für 2026: Grundfreibetrag 12.348 Euro, Rentenversicherung 9,3 Prozent Arbeitnehmeranteil, Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent, Krankenversicherung 7,3 Prozent plus die Hälfte des Zusatzbeitrags (Durchschnitt 2,9 Prozent), Pflegeversicherung 1,8 Prozent, in Sachsen 2,3 Prozent, für Kinderlose ab 23 Jahren zusätzlich 0,6 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen 2026 bei 8.450 Euro im Monat für Rente und Arbeitslosigkeit und bei 5.812,50 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung.

        Was das Ergebnis nicht ist. Der Nettowert ist eine sorgfältige Näherung, keine Entgeltabrechnung. Betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Sachbezüge, ein Firmenwagen, Freibeträge aus dem Vorjahr und die genaue Behandlung von Einmalzahlungen nach der Jahrestabelle verschieben das Ergebnis. Für die verbindliche Zahl gilt deine Entgeltabrechnung.

        Häufige Fragen

        Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

        60 Prozent der Netto-Entgeltdifferenz, 67 Prozent mit mindestens einem Kind im Sinne des Steuerrechts. Bemessungsgrundlage ist nicht dein individuelles Netto, sondern das pauschalierte Nettoentgelt nach den Tabellen der Bundesagentur für Arbeit.

        Stockt die IG Metall das Kurzarbeitergeld auf?

        In vielen tarifgebundenen Betrieben gibt es eine tarifliche oder betriebliche Aufstockung, häufig auf 80 bis 90 Prozent des früheren Nettoentgelts. Ob und in welcher Höhe, steht in der Betriebsvereinbarung oder im regionalen Tarifvertrag. Eine bundesweit einheitliche Regel gibt es nicht.

        Werden Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bei Kurzarbeit gekürzt?

        Das hängt von den tariflichen Regelungen und der Betriebsvereinbarung ab. Weil die Antworten regional unterschiedlich sind, kläre das mit dem Betriebsrat. Im Rechner kannst du die Sonderzahlungen einzeln abschalten, um beide Szenarien zu vergleichen.