Manteltarifvertrag · Fristen und Ausschlussfristen

Kündigungsfristen im IG-Metall-Tarif

Welche Fristen bei einer Kündigung gelten, wo der Manteltarifvertrag vom Gesetz abweicht und warum die Ausschlussfristen mindestens so wichtig sind.

Die gesetzliche Basis: § 622 BGB

Ausgangspunkt sind die gesetzlichen Fristen. Für Beschäftigte gilt eine Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit:

Gesetzliche Kündigungsfristen für den Arbeitgeber nach § 622 Abs. 2 BGB
BetriebszugehörigkeitFrist zum Monatsende
ab 2 Jahren1 Monat
ab 5 Jahren2 Monate
ab 8 Jahren3 Monate
ab 10 Jahren4 Monate
ab 12 Jahren5 Monate
ab 15 Jahren6 Monate
ab 20 Jahren7 Monate

Was der Manteltarifvertrag daraus macht

Die Manteltarifverträge der M+E-Industrie regeln die Fristen regional und weichen teilweise vom Gesetz ab, etwa durch beidseitig verlängerte Fristen oder einen erweiterten Schutz für langjährig Beschäftigte und Ältere, bis hin zur tariflichen Unkündbarkeit nach langer Zugehörigkeit in einigen Gebieten. Weil diese Regeln je Tarifgebiet unterschiedlich sind, gilt hier keine Pauschalaussage: Verbindlich ist der Manteltarifvertrag deines Gebiets. Betriebsrat oder die örtliche IG-Metall-Geschäftsstelle nennen dir die konkrete Frist in Minuten.

Vor der eigenen Kündigung prüfen: die tarifliche Frist, die Frist im Arbeitsvertrag (die günstigere Regelung gilt), Resturlaub, das anteilige Weihnachtsgeld mit seinen Stichtagsregeln und offene Sonderzahlungen. Wer zum falschen Stichtag geht, verschenkt schnell einen vierstelligen Betrag.

Die unterschätzte Frist: Ausschlussfristen

Neben den Kündigungsfristen enthalten die Manteltarifverträge Ausschlussfristen: Offene Ansprüche wie fehlende Zulagen, falsch berechnete Sonderzahlungen oder Mehrarbeit müssen innerhalb weniger Monate schriftlich geltend gemacht werden, sonst verfallen sie vollständig, auch wenn sie berechtigt sind. Deshalb gehört jede Abrechnung zeitnah geprüft; die Anleitung dafür steht im Ratgeber Abrechnung prüfen.

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Häufige Fragen

Welche Kündigungsfristen gelten im IG-Metall-Tarif?

Die tariflichen Kündigungsfristen richten sich nach der Betriebszugehörigkeit und sind regional im Manteltarifvertrag geregelt. Sie orientieren sich an den gesetzlichen Fristen des § 622 BGB, die von vier Wochen bis zu sieben Monaten zum Monatsende reichen, und verbessern sie teilweise. Verbindlich ist der Manteltarifvertrag deines Tarifgebiets.

Gilt für den Arbeitnehmer dieselbe Frist wie für den Arbeitgeber?

Gesetzlich verlängern sich nur die Arbeitgeberfristen mit der Betriebszugehörigkeit; für Beschäftigte bleibt es bei vier Wochen, sofern Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts anderes regeln. Viele Manteltarifverträge und Arbeitsverträge stellen die Fristen gleich. Prüfe beides, bevor du kündigst.

Was sind Ausschlussfristen und warum sind sie wichtiger als gedacht?

Ausschlussfristen bestimmen, wie lange du Zeit hast, offene Ansprüche wie fehlende Zulagen oder Sonderzahlungen schriftlich geltend zu machen, in der M+E-Industrie typischerweise wenige Monate. Danach verfallen die Ansprüche ersatzlos, auch berechtigte.

Zählt die Probezeit zur Betriebszugehörigkeit?

Ja. Die Betriebszugehörigkeit läuft ab dem ersten Arbeitstag. Während einer vereinbarten Probezeit von bis zu sechs Monaten gilt allerdings die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen nach § 622 Abs. 3 BGB, sofern der Tarifvertrag nichts Besseres vorsieht.