T-ZUG A und T-ZUG B: das tarifliche Zusatzgeld erklärt
Zwei Leistungen, ein Name, viel Verwirrung. Hier steht, wer was bekommt, wann es kommt und wann sich freie Tage statt Geld lohnen.
Zwei Leistungen, klar getrennt
| T-ZUG A | T-ZUG B | |
|---|---|---|
| Höhe | 27,5 % des individuellen Monatsentgelts | 26,5 % des regionalen Eckentgelts |
| Typ | prozentual, wächst mit deinem Entgelt | Festbetrag je Tarifgebiet, rund 900 € |
| Auszahlung | Juli | Februar |
| Besonderheit | wandelbar in bis zu 8 freie Tage | seit 02/2026 von 18,5 auf 26,5 % erhöht |
T-ZUG A: Geld oder Zeit
Das T-ZUG A können bestimmte Gruppen in freie Tage umwandeln: Schichtbeschäftigte, Eltern mit Kindern und Beschäftigte, die Angehörige pflegen. Der Tarifabschluss 2024 hat die Wahloption erweitert, unter anderem auf Teilzeitbeschäftigte und Eltern mit Kindern bis 12 Jahren. Bis zu acht freie Tage sind möglich.
Wann lohnen sich die Tage?
Rechne den Tageswert: 27,5 Prozent eines Monatsentgelts geteilt durch acht Tage. Bei 4.000 Euro Monatsentgelt sind das 1.100 Euro brutto für acht Tage, also 137,50 Euro brutto je Tag. Netto bleibt davon je nach Steuersatz deutlich weniger, weil die Einmalzahlung den Grenzsteuersatz trifft. Ein freier Tag kostet dich also netto oft nur 70 bis 90 Euro. Für Schichtarbeitende mit hoher Belastung ist das häufig ein guter Tausch. Wer auf das Geld angewiesen ist, lässt auszahlen.
T-ZUG B: die soziale Komponente
Das T-ZUG B ist ein Festbetrag: 26,5 Prozent des Eckentgelts des jeweiligen Tarifgebiets, seit Februar 2026 statt vorher 18,5 Prozent. In Baden-Württemberg sind das 981 €, in Bayern 927 €, in Nordrhein-Westfalen 944 €. Weil der Betrag für alle Entgeltgruppen gleich ist, profitieren untere Gruppen prozentual stärker. Genau das war die Absicht des Abschlusses 2024.
Wichtig: Betriebe in wirtschaftlicher Schieflage können nach den Differenzierungsregeln nicht mehr das T-ZUG B verschieben, sondern das im Februar gezahlte Transformationsgeld. Das T-ZUG B selbst kommt damit verlässlicher.
T-Geld: der dritte Buchstabe im Bunde
Das Transformationsgeld, kurz T-Geld, beträgt 18,4 Prozent eines Monatsentgelts und wird im Juli gezahlt. Es kann bei schlechter Ertragslage betrieblich verschoben oder ausgesetzt werden. Im Rechner ist es deshalb einzeln abschaltbar.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist das T-ZUG bei der IG Metall?
T-ZUG A beträgt 27,5 Prozent des individuellen Monatsentgelts und wird im Juli gezahlt. T-ZUG B beträgt seit Februar 2026 26,5 Prozent des regionalen Eckentgelts, also rund 900 Euro, und wird im Februar gezahlt.
Wer kann T-ZUG A in freie Tage umwandeln?
Schichtbeschäftigte, Eltern mit Kindern und Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen. Der Abschluss 2024 hat den Kreis erweitert, unter anderem auf Teilzeitbeschäftigte und Eltern mit Kindern bis 12 Jahren. Bis zu acht Tage sind möglich.
Kann der Betrieb das T-ZUG B streichen?
Nach den aktuellen Differenzierungsregeln wird bei wirtschaftlicher Schieflage nicht mehr das T-ZUG B verschoben, sondern das Transformationsgeld. Das T-ZUG B kommt damit verlässlicher als früher.
Warum ist das T-ZUG B für alle gleich hoch?
Weil es als Festbetrag auf Basis des Eckentgelts berechnet wird, nicht auf Basis des individuellen Entgelts. Untere Entgeltgruppen profitieren dadurch prozentual stärker. Das war die soziale Komponente des Tarifabschlusses 2024.