Ratgeber · Metall- und Elektroindustrie

Höhergruppierung: der sachliche Weg in die nächste Entgeltgruppe

Im ERA-System wird die Tätigkeit bezahlt, nicht die Person. Wer das versteht, verhandelt nicht, sondern belegt. Hier ist die Schrittfolge.

Das Prinzip: Anforderung schlägt Anciennität

Die Entgeltgruppe bewertet die Anforderungen deiner Tätigkeit: Fachkenntnisse, Handlungsspielraum, Kooperation, Führungsanteile. Betriebszugehörigkeit, Fleiß und gute Beurteilungen wirken auf die Leistungszulage und die Stufen, nicht auf die Gruppe. Eine Höhergruppierung gibt es deshalb nur über eine höher bewertete Tätigkeit oder über den Nachweis, dass deine tatsächliche Tätigkeit schon jetzt höher zu bewerten ist als deine Eingruppierung.

Die Schrittfolge

  1. Tätigkeiten dokumentieren. Führe vier bis acht Wochen eine Liste deiner tatsächlichen Aufgaben, besonders der Dinge, die nicht in der Aufgabenbeschreibung stehen: eigenständige Entscheidungen, Anleitung von Kolleginnen und Kollegen, Abstimmung mit anderen Bereichen, Sonderaufgaben.
  2. Aufgabenbeschreibung anfordern. Vergleiche deine Liste mit der hinterlegten Beschreibung. Die Differenz ist dein Argument.
  3. Niveaubeispiele lesen. Jedes Tarifgebiet hat Niveaubeispiele je Entgeltgruppe. Der Betriebsrat hat sie. Ordne deine Tätigkeiten den Beispielen der nächsthöheren Gruppe zu.
  4. Betriebsrat einbeziehen. Die Eingruppierung unterliegt der Mitbestimmung. Der Betriebsrat kennt die Bewertungspraxis der paritätischen Kommission und weiß, welche Begründungen tragen.
  5. Überprüfung beantragen. Schriftlich, mit der Dokumentation als Anlage. Danach entscheidet die Kommission.
  6. Reklamieren, wenn nötig. Gegen die Entscheidung gibt es das tarifliche Reklamationsverfahren, danach Schiedsstelle oder Arbeitsgericht.

Die typischen Fehler

  • Mit Gehalt argumentieren statt mit Anforderungen. Die Kommission bewertet Tätigkeiten, keine Wünsche.
  • Die Stellenbeschreibung für bare Münze nehmen. Entscheidend ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Wenn du seit zwei Jahren Aufgaben der nächsten Gruppe machst, zählt das, auch wenn es nirgends steht, sofern du es belegen kannst.
  • Allein mit der Führungskraft verhandeln. Die Führungskraft entscheidet nicht allein und hat oft Budgetinteressen. Der formale Weg über die Kommission ist der wirksame.
  • Qualifikationen ins Feld führen, die die Aufgabe nicht braucht. Ein Meisterbrief hilft nur, wenn die Tätigkeit Meisterniveau verlangt.

Was der Sprung bringt

In den mittleren Gruppen liegen zwischen zwei Entgeltgruppen typischerweise 6 bis 10 Prozent. Weil Leistungszulage und die prozentualen Sonderzahlungen auf dem Monatsentgelt aufsetzen, wirkt der Sprung im Jahresbrutto auf rund 14 Monatsgehälter. Der EG-Rechner zeigt den Unterschied konkret: aktuelle Gruppe einstellen, Jahresbrutto notieren, nächste Gruppe einstellen, vergleichen.

Den Sprung durchrechnen

Was bringt EG plus eins bei deiner Zulage und deinen Sonderzahlungen? Zwei Eingaben, ein Vergleich.

Zum EG-Rechner

Häufige Fragen

Wie beantrage ich eine Höhergruppierung?

Schriftlich über den Arbeitgeber, mit einer Dokumentation deiner tatsächlichen Tätigkeiten als Anlage, und mit dem Betriebsrat im Boot. Entschieden wird in tarifgebundenen Betrieben meist von einer paritätischen Kommission auf Basis der tariflichen Niveaubeispiele.

Habe ich nach X Jahren Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe?

Nein. Die Entgeltgruppe hängt an der Anforderung der Tätigkeit, nicht an der Betriebszugehörigkeit. Zeit wirkt über die Stufen innerhalb der Gruppe und in einigen Gebieten über Verweildauerregeln, etwa in NRW in EG 12 bis 14.

Was mache ich, wenn die Kommission ablehnt?

Es gibt ein tarifliches Reklamationsverfahren mit festen Fristen, danach die Schiedsstelle oder das Arbeitsgericht. IG-Metall-Mitglieder haben dabei Anspruch auf gewerkschaftlichen Rechtsschutz.

Kann ich zurückgruppiert werden, wenn ich eine Überprüfung anstoße?

Eine Rückgruppierung ist nur zulässig, wenn sich die Tätigkeit tatsächlich geändert hat und niedriger zu bewerten ist. Dafür gelten tarifliche Sicherungsregeln. Eine Überprüfung auf eigenen Antrag führt nicht automatisch zu diesem Risiko, sprich es aber vorab mit dem Betriebsrat durch.